Daueraufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Kapitalbeteiligung
Erwerben Sie durch eine qualifizierte Investition eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern – einschließlich der Einbeziehung Ihrer Familie,
geringer Anforderungen an die physische Anwesenheit und strukturierter Unterstützung bei der Antragstellung.
Zypern: Schnellverfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen
Zypern bietet berechtigten Nicht-EU-Bürgern, die eine qualifizierte Investition tätigen und die finanziellen, dokumentarischen sowie Due-Diligence-Anforderungen des Programms erfüllen, einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300.000 € und kann je nach gewähltem Weg in Form von neuen Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, einer zyprischen Gesellschaft oder zulässigen Investmentfonds getätigt werden.
Antragsteller sind nicht verpflichtet, dauerhaft nach Zypern umzuziehen. Sie müssen jedoch die erforderliche Investition aufrechterhalten und Zypern mindestens einmal alle zwei Jahre besuchen, um ihren Aufenthaltsstatus zu behalten.
Zypern bietet eines der schnellsten und effizientesten Programme zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen in Europa. Mit einer Immobilieninvestition von nur 300.000 € zzgl. MwSt. können berechtigte Antragsteller eine lebenslange Aufenthaltsgenehmigung in der EU für sich und ihre Familie sichern. Es ist lediglich ein Besuch in Zypern alle zwei Jahre erforderlich.
Vorteile einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Investitionen
Entdecken Sie die wichtigsten Vorteile des zyprischen Golden Visa für Investoren, Einzelpersonen und Familien, die weltweite Mobilität und Flexibilität in ihrem Lebensstil suchen.
Effizientes Bewerbungsverfahren
Die Anträge werden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zur Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung geprüft, vorbehaltlich der Erfüllung der Voraussetzungen, der Vorlage der erforderlichen Unterlagen und einer sorgfältigen Prüfung.
Erforderliche Mindestpräsenz
Besuchen Sie Zypern mindestens einmal alle zwei Jahre, um Ihren Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten.
Investition ab 300.000 €
Wählen Sie zwischen geeigneten Immobilien, einer zyprischen Gesellschaft oder zulässigen Investmentfonds, vorbehaltlich der Programmregeln.
Keine staatliche Zuwendung
Das Programm basiert auf einer förderfähigen Investition und nicht auf einem nicht rückzahlbaren staatlichen Zuschuss.
Verschiedene Anlagemöglichkeiten
Zu den Optionen können neue Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, eine qualifizierte zyprische Gesellschaft oder zulässige Investmentfonds gehören.
Unterstützung beim Umzug
Unterstützung bei der Auswahl von Investitionsmöglichkeiten, der Koordinierung des Antragsverfahrens, den Einwanderungsformalitäten und der Planung nach der Genehmigung.
Warum sollten Sie sich bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Zypern für Citiverse entscheiden?
Arbeiten Sie mit einem in Zypern ansässigen Beratungsteam zusammen, um umfassende Unterstützung zu erhalten – von der ersten Prüfung der Förderfähigkeit über die Investitionskoordination und die Vorbereitung des Antrags bis hin zur Planung nach der Genehmigung.
100 %ige Erfolgsquote bei der Genehmigung
Von der Regierung anerkanntes Projektportfolio
Vorläufige Eignungsprüfung und Programmbewertung
Anlagestrategie und Immobilienbewertung
Koordination der Antragsunterlagen
Finanzierungsquellen und Vorbereitung der Due-Diligence-Prüfung
Unterstützung von der Auswahl der Investitionen bis zur Einreichung
Unterstützung in den Bereichen Einwanderung, Steuern und Umzug nach der Genehmigung
Investitionsmöglichkeiten für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern
Antragsteller können die Voraussetzungen erfüllen, indem sie mindestens 300.000 € in eine der verfügbaren Anlagekategorien investieren.
Neue Wohnimmobilien
Erwerben Sie bis zu zwei neue Wohnimmobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Gewerbeimmobilien
Investieren Sie in förderfähige Büro-, Laden-, Hotel- oder sonstige Gewerbeimmobilien, einschließlich förderfähiger Bestandsimmobilien.
Investition in ein zyprisches Unternehmen
Investieren Sie mindestens 300.000 € in das Stammkapital eines zyprischen Unternehmens, das über eine konkrete Geschäftstätigkeit und die erforderliche lokale Beschäftigungspräsenz verfügt.
Zyprische Investmentfonds
Investieren Sie mindestens 300.000 € in zulässige Anteile eines qualifizierten zyprischen Investmentfonds
(AIF, AIFLNP, RAIF)
Warum in Zypern investieren?
Zypern vereint einen dauerhaften Wohnsitz, einen mediterranen Lebensstil, ein EU-Geschäftsumfeld und den Zugang zu etablierten Rechts-, Finanz- und Fachdienstleistungen.
Anleger, die später ihren steuerlichen Wohnsitz in Zypern begründen, können ebenfalls von wichtigen Vorteilen bei der Steuerplanung profitieren. Der ständige Wohnsitz, der steuerliche Wohnsitz und der Status als Nicht-Domizilierte sind jedoch voneinander zu unterscheiden, und für jeden dieser Status ist eine eigene Prüfung der Voraussetzungen erforderlich.
Steuerfrei für Nicht-Doms
Optimieren Sie Ihre Steuerlast dank der vorteilhaften „Non-Dom“-Regelung Zyperns für internationale Investoren.
- Keine Steuer auf Dividenden und Zinserträge
- Keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuer
Keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Wertpapieren
Keine Sonderbeiträge zur Verteidigung (SDC)
Steuerlicher Wohnsitz bei minimaler Präsenz
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Berechtigte Nicht-EU-Bürger, die die Anforderungen hinsichtlich Kapitalanlage, Einkommen, Nachweise und Sorgfaltsprüfung erfüllen.
Antragsteller, Ehepartner und Kinder (unter 25 Jahren)
Unbescholtenheit und Krankenversicherung
Nachweis über Einkünfte aus dem Ausland
Mindestinvestition von 300.000 €
Einhaltung der Sorgfaltspflichten
Langfristige Vorteile
Genießen Sie Mobilität innerhalb der EU, Vorteile im Alltag und finanzielle Sicherheit für die ganze Familie.
Der Weg zur EU-Staatsbürgerschaft nach 8 Jahren
Keine Doppelbesteuerung und keine globale Steuerlast
Ein sicheres, familienfreundliches Wohnumfeld
Volle Eigentumsrechte zur Vermietung oder zum Weiterverkauf
- Mögliche Erlangung des steuerlichen Wohnsitzes in Zypern und Planung im Hinblick auf den Status als „Non-Dom“
So beantragen Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern durch eine Investition
Antragsverfahren für eine Aufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Kapitalanlage. Durchlaufen Sie einen reibungslosen und begleiteten Prozess von der Beratung bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte, der von unserem Expertenteam betreut wird.
Wir beginnen mit einer individuellen Beratung, um Ihre Bedürfnisse zu ermitteln, sicherzustellen, dass Sie die Kriterien des Programms erfüllen, und Ihnen die am besten geeigneten Anlageoptionen zu empfehlen.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Vorabbewertung.
Wir prüfen Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre familiären Verhältnisse, Ihr gesichertes Einkommen, die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel, Ihren bevorzugten Investitionsweg und Ihre langfristigen Ziele.
Wählen Sie eine in Frage kommende Wohn- oder Gewerbeimmobilie, eine Beteiligung an einem zyprischen Unternehmen oder einen zulässigen Investmentfonds.
Die Investition ist abgeschlossen bzw. in der erforderlichen Höhe geleistet, und die Antragsunterlagen sind mit Nachweisen zu persönlichen Daten, der finanziellen Situation, dem Strafregister, dem Einkommen und der Herkunft der Mittel vorbereitet.
Der Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Belegen und den staatlichen Gebühren bei den zuständigen zyprischen Behörden eingereicht.
Die Behörden prüfen die Anspruchsberechtigung des Antragstellers, die Investitionsnachweise, die Hintergrundinformationen und die Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften.
Nach der Genehmigung erledigen der Antragsteller und die mitangemeldeten Familienangehörigen die erforderlichen Formalitäten im Zusammenhang mit den biometrischen Daten und der Aufenthaltskarte.
Der Antragsteller muss die erforderliche Kapitalanlage aufrechterhalten und darf sich nicht zwei aufeinanderfolgende Jahre lang außerhalb Zyperns aufhalten.
Praktische Überlegungen vor der Bewerbung
- Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern ist nicht dasselbe wie eine steuerliche Ansässigkeit in Zypern.
- Die Aufenthaltsgenehmigung gewährt ein Aufenthaltsrecht in Zypern, jedoch kein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in der gesamten EU.
- Zypern gehört derzeit nicht zum Schengen-Raum.
- Die qualifizierte Kapitalanlage muss in der Regel aufrechterhalten werden
- Die Bewerber müssen die entsprechenden Teilnahmebedingungen weiterhin erfüllen.
- Eine Abwesenheit von Zypern über zwei aufeinanderfolgende Jahre hinweg kann zum Verlust des Status führen
- Die Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch verliehen, sondern setzt die Erfüllung gesonderter Einbürgerungsvoraussetzungen voraus.
- Beschäftigung und unternehmerische Tätigkeit müssen gemäß den geltenden Einwanderungs- und Programmvorschriften geprüft werden
Sind Sie bereit, Ihre Möglichkeiten für einen Wohnsitz in Zypern zu prüfen?
Wenden Sie sich an Citiverse, um Ihre Teilnahmeberechtigung zu prüfen, die in Frage kommenden Investitionsmöglichkeiten zu vergleichen
und sich über die Antrags-, Steuer- und Umzugsaspekte zu informieren, bevor Sie fortfahren.
Immobilienangebote für einen Aufenthaltsstatus in Zypern durch Investitionen
Entdecken Sie ausgewählte Immobilienangebote, die auf die Investitionsmigrationsprogramme in diesem Land abgestimmt sind.
Diese Immobilien eignen sich für Käufer, die nach einem Sachwert, langfristiger Flexibilität und einem strukturierten Weg zum qualifizierenden Immobilienbesitz suchen.
FAQ – Daueraufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Investitionen
Die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Investitionen ist ein staatlich geregelter Schnellweg zur Aufenthaltsgenehmigung gemäß Vorschrift 6(2), der berechtigten Nicht-EU-Bürgern und anspruchsberechtigten Familienangehörigen ermöglicht, durch eine genehmigte Investition und die Erfüllung der entsprechenden finanziellen Kriterien eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern zu erhalten.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300.000 €. Gemäß den offiziellen Rahmenbedingungen kann diese Investition in ein neues Haus oder eine neue Wohnung, in andere förderfähige Immobilien, in das Stammkapital einer zyprischen Gesellschaft mit substanzieller Geschäftstätigkeit und Personal oder in Anteile an einem förderfähigen zyprischen Investmentfonds getätigt werden.
Nicht in jedem Fall. Eine neue Wohnimmobilie ist einer der am häufigsten genutzten Wege, doch die offiziellen Richtlinien lassen auch andere Formen qualifizierter Investitionen zu, darunter Gewerbeimmobilien, Investitionen in ein zyprisches Unternehmen oder Anteile an einem zyprischen Organismus für gemeinsame Anlagen, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Der Hauptantragsteller muss ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € nachweisen. Dieser Schwellenwert erhöht sich um 15.000 € für einen Ehepartner und um 10.000 € für jedes unterhaltsberechtigte minderjährige Kind. Je nach Investitionsweg gelten unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich der Einkommensquelle, weshalb die Unterlagen sorgfältig zusammengestellt werden sollten.
Die Genehmigung gilt für den Hauptantragsteller, den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren. Unverheiratete Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren, die finanziell abhängig sind und im Ausland studieren, können unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen und zusätzlicher Einkommensvoraussetzungen einen separaten, damit verbundenen Antrag stellen. Auch volljährige Kinder, die diese Altersgrenze überschreiten, können in bestimmten Fällen durch eine Investitionsstruktur mit höherem Wert anspruchsberechtigt sein.
Ja. Der Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens einmal alle zwei Jahre nach Zypern reisen, um seinen Status aufrechtzuerhalten. Dies ist einer der wichtigsten praktischen Vorteile der zyprischen Regelung zur Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für international mobile Familien.
In der Regel müssen der Antragsteller und sein Ehepartner bestätigen, dass sie nicht beabsichtigen, in Zypern einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Konstruktionen, bei denen der Antragsteller in ein zyprisches Unternehmen investiert und im Rahmen der Richtlinie eine zulässige Führungsposition bekleiden darf.
Gemäß den offiziellen Richtlinien beträgt die voraussichtliche Bearbeitungsdauer für einen vollständigen Antrag etwa zwei Monate ab Einreichung. In der Praxis kann der Gesamtzeitrahmen jedoch auch von der Zusammenstellung der Unterlagen, dem Abschluss der Investition und den logistischen Rahmenbedingungen für die Ernennung abhängen.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist nicht mit der Staatsbürgerschaft gleichzusetzen, kann jedoch Teil einer längerfristigen Umsiedlungsstrategie sein. Für die Staatsbürgerschaft gelten gesonderte Vorschriften hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthalts und der Einbürgerung, und die Berechtigung hängt davon ab, dass die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Aufenthalts- und Rechtsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anträge sind bei der Einwanderungsbehörde in Zypern entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter einzureichen, zusammen mit den erforderlichen Formularen, beglaubigten Unterlagen sowie Nachweisen über die qualifizierende Investition und die rechtmäßige Herkunft der Mittel. Ein strukturiertes und gut vorbereitetes Antragsdossier ist für eine effiziente Prüfung unerlässlich.
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